1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des FAIR Hotel Erbschenk Wendlingen /Neckar
2. Geltungsbereich Der Hotelaufnahmevertrag (Mietvertrag) zwischen dem Leistungsnehmer (Gast/Besteller) und dem Hotel ist rechtsgültig vereinbart, sobald der Besteller das Zimmer vom Hotel
schriftlich zugesagt ist oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, vom Hotel bereitgestellt worden ist. Der Abschluss des Hotelaufnahmevertrages verpflichtet die
Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages.
3. Reservierung / Preise Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsdienstleistung ist durch den Gast immer, spätestens bei Anreise im Hotel, im Voraus zu bezahlen. Das Hotel ist berechtigt, bei
Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine
können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Alle Preise verstehen sich in Euro und einschließlich Mehrwertsteuer. Änderungen der
Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu Gunsten oder zu Lasten des Gastes. Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern,
Gebühren und Abgaben. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält das
Ambassador City Hotel sich vor, die Preise entsprechend anzupassen.
4. Reservierung Durch die Annahme einer vom Gast vorgenommenen Reservierung ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Diese Vereinbarung, in Form einer Reservierung von bestellten Zimmern, ist
für beide Vertragspartner bindend. Die Reservierung für bestellte, aber noch nicht bezahlte Zimmer gilt jeweils bis 18.00 Uhr des Anreisetages. Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der
Übernachtungsdienstleistung in einem bestimmten Zimmer.
Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Reservierung, die reservierten Zimmer anderweitig zu vermieten. Der Gast erhält durch das Hotel eine verbindliche Buchungs- bzw.
Reservierungsnummer, auf ausdrücklichen Wunsch auch eine schriftliche Reservierungsbestätigung. Das Hotel behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte,
Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Daten zu definieren.
Der Weiterverkauf/-vermietung und/ oder die Weitervermittlung von gebuchten Zimmern ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Zimmern und/oder Zimmerkontingenten an Dritte zu höheren
Preisen als den tatsächlichen Zimmerpreisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen das Hotel ist nicht zulässig. Das Hotel ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu
stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/ dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat. Eine Nutzung des Hotelzimmers zu
einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt.
5. Garantierte Reservierungen, Stornofristen
Eine garantierte Reservierung liegt dann vor, wenn der Gast die Übernachtungsdienstleistung mittels Kreditkartenummer bestätigt und die bestellten Zimmer nicht vor 18.00 Uhr am Anreisetag storniert.
Bei Nichterscheinen des Gastes (No Show) wird der volle Betrag des gebuchten Aufenthaltes abzüglich etwa ersparter Aufwendungen berechnet.
6. Anreise/Abreise
Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung. Bei Frühanreisen (vor 15:00 Uhr) oder Spätabreisen (nach 11:00 Uhr) ist das Hotel
berechtigt, 50% des vereinbarten Zimmerpreises zu berechnen. Sofern nicht eine Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu
vergeben. Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer. Sollten bestellte Räume, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist das Hotel
verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz auch außerhalb des Hauses, soweit das zumutbar ist, Sorge zu tragen.
7. Gruppenreservierung
Für Buchungen im Rahmen eines Kontingentvertrages oder für eine Reservierung von mehr als fünf Zimmern pro Nacht, gelten die in diesen Verträgen vereinbarten Stornofristen und sonstigen
Vereinbarungen. Sind keine anderen Vereinbarungen bezüglich der Zahlung von Hotelleistungen getroffen worden, ist bei Gruppenreisen (ab 5 Zimmern) eine Anzahlung (Deposit) in Höhe von 50% der zu
erwartenden Rechnungssumme zu zahlen. Die Zahlung muss spätestens 14 Tage vor Anreise auf dem in der Reservierungsbestätigung angegebenen Konto eingegangen sein. Bei nicht fristgerechter Bezahlung
ist das Hotel zur Erfüllung nicht mehr verpflichtet, es behält jedoch seinen Erfüllungsanspruch gegen den Besteller. Bei einem Mietbeginn nach der Anmeldung ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Andere
Zahlungsvereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch das Hotel gültig.
8. Besteller /Gruppenreise/Veranstalter
Ist der Besteller nicht zugleich Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner. Weist der Besteller seine Vertretungsmacht nicht ordnungsgemäß
nach und verweigert der Veranstalter seine Genehmigung, haftet der Besteller gemäß gesetzlicher Vorschriften auf Erfüllung oder Schadensersatz. Wenn der Veranstalter eine politische Partei oder
Vereinigung ist, oder wenn ein Veranstalter durch Zeitungsanzeigen zu Veranstaltungen mit Namen des Hotels wirbt bzw. einlädt, kommt ein wirksamer Vertrag zustande, sofern hierfür eine vorherige
schriftliche Zustimmung der Hoteldirektion vorliegt. Stellt sich heraus, dass die mit dem Besteller/Veranstalter abgeschlossene oder von ihm beworbene Veranstaltung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, den Ruf oder wesentliche Interessen des Hotels zu gefährden droht, so kann das Hotel vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Hotel über den
wahren Zweck der Veranstaltung bei Vertragsabschluss durch den Besteller/Veranstalter nicht hinreichend informiert worden ist.
9. Speisen und Getränke
In den öffentlichen Bereichen ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. Das Frühstück kann nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten des öffentlichen
Bereiches(Frühstückssaal) eingenommen werden. Die Mitnahme von angebotenen Frühstücksbestandteilen ist nicht möglich. Gegen Aufpreise hat der Gast die Möglichkeit Speisen und Getränke, für den
Außerhalb Verzehr käuflich zu erwerben. Auf den Zimmern ist die Zubereitung von Speisen untersagt.
10. Rauchen im Hotelbereich
Das FAIR Hotel Erbschenk ist ein Nichtraucherhotel. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen, als auch in den Gästezimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das
Hotel das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers einen
Betrag in Höhe von EUR 50,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn das Hotel Ambassador City einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden
nachweist.
11. Gegenständen /Fundsachen /Parkplatz
Für zurückgelassene Sachen übernimmt das Hotel keine Haftung. Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen oder Exponaten durch Dritte wird keine Haftung übernommen. Das Hotel haftet
für Schäden an eingebrachten Gegenständen oder Exponaten nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen. Die Haftung ist – abgesehen von §701 ff
BGB – betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises bzw. auf die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbeträge beschränkt. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des
Leistungsnehmers/Geschädigten beträgt 6 Monate ab Beendigung des Vertrages.
Die Empfehlung des Hotels : Für Gäste in 2 min. Fußweg liegt das Marktplatz Parkhaus in der Mrktstraße.
Es gelten die Preise und Öffnungszeiten sowie deren die AGB der Parkhäuser.
Soweit dem Gast ein KFZ-Stellplatz( eingeschränkte Anzahl) , auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des
Hotels, eine Haftung entfällt. Parkplätze des Hotels sind durch den Hinweis „Parken nur für Hotelgäste“ gekennzeichnet. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge können ohne Vorankündigung abgeschleppt
werden, die Abschleppkosten trägt der Fahrzeughalter bzw. der Verursacher der Zuwiderhandlung.
12. Störungen
Störungen zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine diesbezügliche Zurückhaltung oder Minimierung von Zahlungen ist unzulässig.
13. Schlussbestimmungen
Befolgt ein Gast nicht den Anweisungen der Direktion oder deren Beauftragten, kann dieser des Hauses verwiesen werden. Der Gast hat sofort das angemietete Zimmer zu räumen und das Hotel zu verlassen.
Eine Zurückhaltung oder Minimierung von Zahlungen durch den Gast ist in diesem Fall unzulässig.
Die Berechtigung von offensichtlichen Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Individuelle Änderungen und Ergänzungen sind durch ausdrückliche Vereinbarung zulässig, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit jedoch der Schriftform.
Erfüllungsort ist der Sitz des Hotels. Als Gerichtsstand wird ausdrücklich Stuttgart, als Sitz der Gesellschaft vereinbart.
Alle Besichtigungsfahrten und Ausflüge sind Vorschläge, die mit dem eigenen Personenbeförderungsmitteln durchgeführt werden müssen und versicherungstechnisch nicht abgesichert sind.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Hotelaufnahmevertrages oder dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt die ihr
möglichst nahe kommende gesetzliche Regelung.
Wendlingen, 11. Januar 2005 / 2015
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14. FAIR Hotel Erbschenk
das City Hotel in Wendlingen | Unterboihinger Str.25| 73240 Wendlingen am Neckar
Fon 07024 - 40592 0 | Fax 07024 - 40 59 2 77
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